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Abzugssteuer für Bauleistungen in Deutschland

Mag. Norbert SchrottmeyerÖStZ 2002/175ÖStZ 2002, 107 Heft 5 v. 1.3.2002

Mit 1. 1. 2002 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel der Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe verfolgt1)1)BGBl I S. 2267 vom 30. 8. 2001. Die Regelung wurde in den neuen Abschnitt VII des dEStG (§§ 48 bis 48d) aufgenommen.. Diesbezüglich wurde zur Sicherung der Steueransprüche bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Ab 1. 1. 2002 haben Auftraggeber von Bauleistungen, die in Deutschland erbracht werden, einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzunehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.

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