Die französische Wegzugsbesteuerung entspricht der österreichischen Regelung in § 31 Abs 2 Z 2 EStG und der deutschen in § 6 AStG. Am 14. 12. 2001 hat der französische Conseil d'Etat beschlossen, ein diesbezügliches Vorabentscheidungsverfahren einzuleiten. Hahn befasst sich mit dem Inhalt des Art 167 bis CGI, stellt die wesentlichen Entscheidungsgründe des Conseil d'Etat dar und beschreibt die möglichen Auswirkungen auf die Rechtslage in anderen Ländern.