Die Autoren geben den wesentlichen Inhalt des Vorlageantrages in der Rs C-385/00 , F.W.L. de Groot gegen Staatssecretaris van Financien, und des Schlussantrages des Generalanwaltes wieder und stellen die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage und die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes nach § 33 Abs 10 EStG für den Fall dar, dass der EuGH in seinem Urteil den Argumenten des Generalanwaltes folgt.