Mit dem 1999 neu eingefügten § 245a HGB wurde der Weg zum internationalen Abschluss nicht nur den börsenotierten, sondern allen Konzernen geöffnet. Der Autor bespricht die Voraussetzungen für den internationalen Konzernabschluss sowie die Unterschiede zwischen nationalem und internationalem Konzernabschluss und stellt Überlegungen zur Vorteilhaftigkeit eines internationalen Konzernabschlusses an.