Im Erkenntnis vom 29. 6. 2002, G 11/02-9, sprach der VfGH aus, dass die ESt-Sondervorauszahlung für das Jahr 2001 verfassungswidrig war. Frotz/Repa befassen sich mit zwei ihres Erachtens bisher weniger beachteten Argumenten der Bundesregierung zur Sachlichkeit der pauschalierten Sondervorauszahlung und erörtern die Rechtsfolgen des VfGH-Erkenntnisses sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen (vor allem betreffend die Vorauszahlungen für 2002).