Insbesondere im Baugeschäft ist die Abwicklung von Großbauvorhaben im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften häufig. Der Beitrag stellt die bilanzielle Behandlung derartiger Beteiligungen an einer ARGE im Jahresabschluss des Partnerunternehmens in den Grundzügen dar und geht im Besonderen auf die Frage der Zulässigkeit der Aktivierung von angemessenen Teilen der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten beim Partnerunternehmen ein.