Seit dem 1. 7. 2002 gilt das neue Vereinsgesetz 2002, wonach ab sofort jeder Verein über zumindest zwei Rechnungsprüfer verfügen muss. Die Rechnungslegungsvorschriften selbst gelten infolge einer Übergangsvorschrift erst ab dem 1. 1. 2003. Die Autoren stellen die Einteilung der Vereine dar, besprechen den Beginn der Rechnungslegungspflicht sowie die Rechnungslegungsvorschriften und Prüfungspflichten der kleinen, mittelgroßen und großen Vereine.