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VfGH: Auch Direktwerbung (Prospektwerbung) ist werbeabgabepflichtig -Anmerkung zum VfGH Erkenntnis vom 28. 9. 2002, B 171/02

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)*)*)RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), ist selbstständiger Rechtsanwalt in Salzburg, Anwalt.Thiele@eurolawyer.at .ÖStZ 2002/1081ÖStZ 2002, 631 Heft 24 v. 15.12.2002

1. Es besteht keine Verfassungswidrigkeit der Werbeabgabe für die Beilagenwerbung.

2. Bei verfassungskonformer Auslegung des WerbeabgabeG 2000 (WerbeAbgG) kann keine Ausnahme von der Steuerpflicht für die direkt verteilte Prospektwerbung gemacht werden.

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