1. Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 17. 10. 2002, C-339/99 , Energie Steiermark Holding
Die vom EuGH vertretene Rechtsansicht wird nicht nur hinsichtlich des Erwerbes von Gesellschaftsrechten von entscheidender Bedeutung sein, sondern auch für andere Tatbestände des § 2 KVG, insbesondere für Gesellschafterzuschüsse.