Seitens des BMF wurde nunmehr die Verordnung betr die Vermeidung der Doppelbesteuerung gem § 48 BAO (vgl ÖStZ 2002/18, 446, Art-Nr 2002/787c) mit geringfügigen, durch die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens gebotenen Änderungen erlassen. Mit dieser Verordnung soll der Hauptbereich jener Fälle, in denen Doppelbesteuerungssituationen mangels DBA nur durch Anwendung unilateraler Entlastungsmaßnahmen gem § 48 BAO bereinigt werden können, einer generellen Lösung zugeführt werden. Gegenüber dem der Begutachtung unterzogenen Erstentwurf ergaben sich insb folgende wesentliche Änderungen: