Die mit dem „Katastrophen- und Konjunkturpaket“ (BGBl I 2002/155) ebenfalls eingeführte befristete Sonderprämie für die katastrophenbedingte Ersatzbeschaffung von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern (§ 108d EStG) kann gem § 108d Abs 3 EStG monatlich geltend gemacht werden (im Gegensatz etwa zur oben erwähnten 10%igen Investitionszuwachsprämie, die nur einmal jährlich beantragt werden kann). Das für die monatliche Geltendmachung erforderliche Formular wurde vom BMF kürzlich aufgelegt (Bezeichnung E108d/m) und ist auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=est ) abrufbar.