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§ 108e EStG -- Befristete Investitionszuwachsprämie: Redaktionsfehler in den Gesetzesmaterialien

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/1047aÖStZ 2002, 601 Heft 23 v. 1.12.2002

Mit dem sogenannten „Katastrophen- und Konjunkturpaket“ (BGBl I 2002/155) wurde in § 108e EStG als konjunkturbelebende Maßnahme eine 10%ige Investitionszuwachsprämie für Investitionen der Kalenderjahre 2002 und 2003 eingeführt. Gem § 108e Abs 3 EStG ist unter dem Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern „die Differenz zwischen deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Kalenderjahre 2002 und 2003 und dem Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter der letzten drei Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. 1. 2002 bzw dem 1. 1. 2003 enden“, zu verstehen.

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