(Pinter, SWK 25/2002, W 69)
Mit dem ZinsRÄG traten neue Regelungen in Kraft, die beim Zahlungsverzug in der Praxis einschneidende Änderungen bringen. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Schuldner bei Geschäften zwischen Unternehmen zukünftig Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.