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VfGH: Werbeabgabe für Beilagenwerbung nicht verfassungswidrig -- auch Direktwerbung unterliegt der Besteuerung

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/973bÖStZ 2002, 577 Heft 22 v. 15.11.2002

Im kürzlich ergangenen Erkenntnis vom 28. 9. 2002, B 171/02 - 6, ist der VfGH zum Ergebnis gekommen, dass die drei typischen Formen der Printmedien-Werbung (Anzeigenwerbung in Druckwerken, Werbung in Form von Beilagen zu Druckwerken und Direktverteilung von Prospekten) steuerlich gleich zu behandeln sind.

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