Im Erkenntnis vom 25.09.2001, 95/14/0099, hat der VwGH unter anderem einen „Indizienkatalog“ aufgestellt, bei welchen Formen der Geschäftsabwicklung in der Regel davon ausgegangen werden könne, dass das Ziel der Zwischenschaltung einer Sitzgesellschaft die Gewinnverlagerung in eine Steueroase gewesen sei. Der Autor stellt diese Grundsätze zur Beurteilung von Gewinnverlagerungen vor.