vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Italienische Filmdreharbeiten mit US-Künstler (EAS 2061 v 20. 5. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-USA (E)ÖStZ 2002/902ÖStZ 2002, 504 Heft 19 v. 1.10.2002

Wird von einer österr Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller (mit einem Zweitwohnsitz in Österreich) für die Mitwirkung an einem Filmprojekt engagiert, dessen Dreharbeiten durch 4 Wochen hindurch in Italien stattfinden, dann wird durch die Bestimmungen des DBA-Italien das Besteuerungsrecht Österreichs an den für diese Auslandszeit gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber durch das DBA-USA. Verfügt der US-Darsteller daher über einen Nachweis seiner steuerlichen „Ansässigkeit“ in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt), dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Dreharbeiten in Italien entfallen, unterbleiben. Sollten Bezugsteile auch auf in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen, stünde Steuerfreiheit nur dann zu, wenn die hiefür dem Künstler zufließenden Bruttoeinnahmen den Grenzbetrag von 20.000 US-Dollar (Jahres-Freigrenze) nicht übersteigen (Art 17 DBA-USA).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!