Zahlt eine im Buchgeschäft tätige österr GmbH Lizenzgebühren an die niederländische Muttergesellschaft sowie an ihre niederländische Großmutter-Holding-Gesellschaft, dann sind diese Lizenzgebühren in Österreich nicht gem Art 13 Abs 1 DBA-Niederlande steuerfrei, sondern unterliegen gemäß Art 13 Abs 2 conv cit einer auf 10 % reduzierten österreichischen Quellenbesteuerung. Denn beide niederländischen Gesellschaften erfüllen die in Art 13 Abs 2 für die Quellensteuerabzugspflicht erforderliche Voraussetzung einer (unmittelbaren bzw mittelbaren) Beteiligung an der österreichischen GmbH.