Die Betriebsstätte erfüllt als Anknüpfungspunkt für die Zuweisung und Abgrenzung der Besteuerungshoheit eine wichtige Funktion im internationalen Steuerrecht. Trotz einer weit gehenden Ähnlichkeit im Grundsätzlichen muss dabei zwischen dem Betriebsstättenbegriff des innerstaatlichen Rechts und jenem des DBA-Rechts unterschieden werden. In einer umfangreichen Abhandlung wird § 29 BAO nach Art einer Kommentierung systematisch aufgearbeitet.