Im zweiten Teil des Artikels wird zunächst der sechste Abschnitt der BAO behandelt, welcher eine Vielfalt von Antragsrechten vorsieht (zB Umbuchungs- und Überrechnungsanträge, Antrag auf Aussetzung der Einhebung, Zahlungserleichterungsantrag oder Rückzahlungsanträge). Weiters wird mit jenen Anträgen begonnen, die im Zusammenhang mit dem Regelungsgebiet „Rechtsschutz“ gestellt werden können.