Am 16. 11. 2001 wurde im BMF der Entwurf eines DBA mit Belize paraphiert. Dieser Entwurf orientiert sich im Wesentlichen am OECD-MA. Dividenden unterliegen im Quellenstaat und im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung, wobei das Besteuerungsrecht des Quellenstaates mit 5% (im Schachtelverhältnis bei 25%iger Mindestbeteiligung) bzw 15% begrenzt ist. Zinsen und Lizenzgebühren sollen nur im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen. Österreich beabsichtigt, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode anzuwenden, Belize die Befreiungsmethode. In Bezug auf Ermittlungsamtshilfe ist der „große“ Informationsaustausch vorgesehen. Der Abkommensentwurf wird nun einem Begutachtungsverfahren unterzogen.