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Jersey-Gesellschaft mit Geschäftsleitung in Großbritannien (EAS 1903 v 3. 8. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-GroßbritannienÖStZ 2001/1109ÖStZ 2001, 574 Heft 22 v. 15.11.2001

Wird eine in Jersey gegründete Kapitalgesellschaft in Großbritannien aufgrund des dort befindlichen Ortes der Geschäftsleitung der Besteuerung unterzogen, würde von Österreich kein Einwand dagegen erhoben werden, dass das DBA-Großbritannien angewendet wird, wenn die britische Steuerverwaltung eine Bescheinigung erteilt, derzufolge diese Gesellschaft iSd DBA-Großbritannien als in Großbritannien ansässig betrachtet wird (Ansässigkeitsbescheinigung). (SWI 2001, 410)

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