EStG 1988: § 18 Abs 7
Anlaufverluste sind nach § 18 Abs 7 EStG 1988 Verluste, die in den ersten drei Veranlagungszeiträumen ab Eröffnung eines Betriebes entstehen. Der Begriff „Betriebseröffnung“ ist anhand des Sinnes des § 18 Abs 7 EStG auszulegen.
EStG 1988: § 18 Abs 7
Anlaufverluste sind nach § 18 Abs 7 EStG 1988 Verluste, die in den ersten drei Veranlagungszeiträumen ab Eröffnung eines Betriebes entstehen. Der Begriff „Betriebseröffnung“ ist anhand des Sinnes des § 18 Abs 7 EStG auszulegen.