Bei Übergaben von Liegenschaften innerhalb der Familie sind Überlegungen des Übergebers dahin gehend nicht selten anzutreffen, sich entweder noch ein Fruchtgenussrecht vorzubehalten oder sich die Liegenschaften zurückzubehalten, aber dem künftigen Übernehmer bereits ein Fruchtgenussrecht einzuräumen. Im Beitrag werden die im Bereich der Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer auftretenden steuerlichen Aspekte anhand eines Praxisbeispieles erläutert.