Der Artikel von Beiser umfasst folgende drei Klarstellungen zum Beitrag von Konecny in SWK 23/24/2001, S 579 ff: Das Realisationsprinzip wurzelt im Leistungsfähigkeitsprinzip; Zinsaufwand ist im Fall einer Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich als Aufwand der Periode zu erfassen, für welche der Zinsaufwand bezahlt wird; das gilt auch für den Zinsaufwand aus Pensionszusagen.