Werden Vermögensgegenstände, auf die stille Reserven gemäß § 12 EStG übertragen wurden, außerplanmäßig abgeschrieben und erfolgt in späteren Jahren wieder eine Zuschreibung, so darf die Bewertungsreserve infolge der Zuschreibung wieder dotiert werden. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob die Ausschüttungssperre des § 235 Z 1 HGB überhaupt zur Anwendung gelangt oder ob es im Fall des Verzichts auf die Bildung der Bewertungsreserve zu einer doppelten Ausschüttungsbeschränkung durch § 235 Z 1 und Z 2 HGB kommt. Die theoretischen Ausführungen werden ergänzt durch Fallbeispiele.