Ob und in welchem Umfang der Masseverwalter die handelsrechtlichen Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten zu erfüllen hat, war in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Diskussionsbeiträge. Die Entscheidung des OGH vom 29.03.2001, 6 Ob 25/01x, nehmen die Autoren zum Anlass, den Stand der Lehrmeinungen zusammenzufassen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.