m zunehmendem Maße werden Verträge im Internet abgeschlossen und über das Internet abgewickelt. Willenserklärungen (und andere Mitteilungen) erfolgen hierbei „elektronisch“, nämlich durch (am Bildschirm erscheinende) Web-Inhalte und durch E-mails. Der Artikel beschäftigt sich mit dem Zugang solcher Erklärungen, insbesondere beim Verbrauchergeschäft, und nimmt kritisch Bezug auf den Ministerialentwurf eines E-Commerce-Gesetzes.