Das Verteilen von Werbemitteln ist als freies Gewerbe des Werbemittelverteilers schon in der Fachgruppenordnung 1947 erwähnt und gemäß § 1 Abs 1 Gewerbeordnung 1994 kann der Gegenstand eines Gewerbes nur eine gesetzlich erlaubte Tätigkeit sein. Bei der Ausübung dieser Tätigkeit sind aber zahlreiche Vorschriften zu beachten, die im Beitrag behandelt werden (Verwaltungsrecht, Abgabenrecht und Privatrecht).