EStG: § 17 Abs 1
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass es in den EStR 2000 im Abschnitt 11.4.4.3 (Rz 4285 und 4286) seine Rechtsansicht zur Vorgangsweise bei Anwendung von pauschalen Gewinnermittlungen bei Mitunternehmerschaften (für die Verordnungen betreffend Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler, Drogisten und zur Individualpauschalierung) bekannt gegeben hat.