Gaststätten-Pauschalierungsverordnung BGBl II 1999/227
Gemäß Rz 4295 der EStR 2000 ist die Zuordnung von Unternehmen zum Gaststättengewerbe nach der Verkehrsauffassung vorzunehmen, was insbesondere bedeutet, dass eine gewerberechtliche Zuordnung nicht ausschlaggebend ist.