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Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

ÖStZ 2001/1017ÖStZ 2001, 539 Heft 21 v. 1.11.2001

Auf Grund des § 17 Abs 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl Nr 400/1988, wird verordnet:

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