Der Beitrag befasst sich mit der Änderung des § 67 Abs 8 EStG bei der Besteuerung von Pensionsabfindungen in der Fassung des Begutachtungsentwurfes. Es bestehe die Gefahr, dass ein weiterer Schritt gesetzt werde, die Entwicklung der zweiten Säule der Altersversorgung, nämlich der betrieblichen Altersvorsorge, einschneidend zu behindern.
Abfindung