Mit zwei Beschlüssen vom 26.09.2000, A 14/2000 und A 15/2000, hat der VwGH gemäß Art 140 Abs 1 B-VG mehrere gesetzliche Bestimmungen beim VfGH angefochten. Im Beitrag werden die bisherige Auslegung des VwGH, die Argumentation zu § 22 EStGin den Anfechtungsbeschlüssen, die Gleichheitswidrigkeit der Regelungen des KommStG und des FLAG sowie die Auswirkungen des Vorlagebeschlusses besprochen.
Beschluss