Das Zusammenspiel der vollständigen Unternehmenszuordnung gemischt unternehmerisch und privat genutzter Gegenstände/Gebäude für Zwecke des Vorsteuerabzuges (§ 12 Abs 2 Z 1 UStG) mit der unecht steuerfreien Eigenverbrauchserfassung einer laufenden Privatnutzung von Gebäuden für eigene Wohnzwecke (§ 1 Abs 1 Z 2 iV mit § 6 Abs 1 Z 16und§ 12 Abs 3 und 10 ff UStG) ist der Untersuchungsgegenstand des folgenden Beitrages.