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Ungarische Immobiliensteuer (EAS 1878 v 2. 7. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-UngarnÖStZ 2001/928ÖStZ 2001, 468 Heft 18 v. 15.9.2001

Veräußert eine österr GmbH eines ihrer Grundstücke in Ungarn und erhebt Ungarn aus diesem Anlass eine 20%ige Immobiliensteuer, dann kann diese nicht in Österreich angerechnet werden. Gem Art 6 iVm Art 22 DBA-Ungarn ist der von der inländischen GmbH erzielte Veräußerungsgewinn in Österreich von der Besteuerung freizustellen. (SWI 2001, 349)

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