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Bildungsaufwendungen nach der Steuerreform 2000 (Thunshirn, RdW 1/2000, 47)

ÖStZ 2000/312ÖStZ 2000, 148 Heft 6 v. 15.3.2000

Auf Grund des StRefG 2000 werden betriebliche und berufliche Bildungsaufwendungen verstärkt gefördert. Neben den speziell definierten Aufwendungen für Aus- und Fortbildung wird ein Bildungsfreibetrag in Höhe von 9% eingeführt. Die Regelungen, mit denen sich der Autor in seinem Artikel auseinander setzt, gelten ab der Veranlagung 2000.

Bildung

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