DBA-Schweiz: Art 4, 10, 28
Entlastungsvereinbarung BGBl 1975/65: Art 1, 2
Im Mittelpunkt des Beschwerdeverfahrens stand die Frage, ob die bel Beh berechtigt war zu prüfen, ob die bf Empfängerin von Kapitalerträgen, eine schweizerische Domizilgesellschaft (Briefkastenfirma), deren wirtschaftliche Tätigkeit allein im Halten und Verwalten der Beteiligung an einer inländischen GmbH bestanden hat, nur deshalb zwischengeschaltet wurde, um die Vorteile aus dem DBA zu lukrieren, weil die wahren wirtschaftlichen Berechtigten an dem Geschäftsanteil die Entlastung nicht hätten beanspruchen können.