Zur Bereinigung von geringfügigen Textunterschieden in den beiden Unterzeichnungsalternaten des am 24. 8. 2000 in Berlin unterzeichneten neuen DBA mit Deutschland werden im Einvernehmen mit der deutschen Finanzverwaltung folgende Änderungen im österreichischen Vertragsalternat (kundgemacht in ÖStZ 14/00, Artikelnummer2000/783) im Wege eines Notenwechsels in Aussicht genommen, welche den materiell-rechtlichen Inhalt des Abkommens in keiner Weise berühren und daher als bloße Korrekturen zu qualifizieren sind1)):