Mit Erkenntnis vom 19.06.2000, 2000/16/0296, hat der VwGH geklärt, was unter dem „vergleichbaren Rechtsbehelf“ im Sinne des EuGH -Urteils vom 09.03.2000 zu verstehen ist. Infolge dieses Erkenntnisses sind nunmehr beim VwGH Verfahren zur Frage anhängig, ob die rückwirkende Einführung von Bereicherungsverboten in den einzelnen LAO gemeinschaftsrechtskonform ist. In der Abhandlung wird diese Thematik näher beleuchtet.