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Die Zurverfügungstellung von Unterlagen auf Datenträgern (Kurz, ÖStZ 17/2000, 460)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2000/1063ÖStZ 2000, 653 Heft 22 v. 15.11.2000

Jedenfalls ab 1. 1. 2001 müssen Unterlagen in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung gestellt werden können. Die Betriebsprüfung hat zudem eine spezielle Prüfsoftware entwickelt, mit deren Hilfe eine weitere Steigerung der Effizienz und Effektivität der Prüftätigkeit zu erwarten ist.

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