Das am 8. 11. 1999 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien wird - vorbehaltlich seiner Ratifizierung - gem seinemArt 28 Abs 2voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2001 erstmals Anwendung finden und damit das alte Abkommen vom 24. 9. 1963BGBl 1965/99, ablösen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.