DerVwGH hat im Erkenntnis vom20.10.199994/13/0027grundlegende Aussagen zur Beweislastverteilung und zum Zinsabzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen gemacht. Der gesetzlich geforderte unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen (Ausgaben) und nicht steuerpflichtigen Vermögenswerten (Einnahmen) kann nicht aufgrund von Bilanzrelationen nach-gewiesen werden. Die konkrete Verwendung von Fremdkapital zurAnschaffung steuerfreier Kapitalanlagen ist von der Abgabenbehörde zu ermitteln.