Der neu geschaffene § 15a ErbStG idF StRefG 2000 gibt nach Ansicht des Autors Anlass zu einigen Zweifelsfragen. Der Beitrag behandelt die Anwendungsvoraussetzungen dieser Gesetzesstelle, den Tatbestand der Inlandseigenschaft und gemeinschaftsrechtliche Überlegungen, die Berechnung des Freibetrages, die Behandlung von Sonderbetriebsvermögen, mittelbare Schenkungen und die Behaltefrist bzw Anti-Missbrauchsregelung.