Im Beitrag wird die Frage andiskutiert, mit welcher Rechtfertigung der Staat noch eine Gebühr für Mietverträge einhebt. Aufgrund der Verlagerung der administrativen Belastung vom Finanzamt auf die Wirtschaft werde eine Gebühr für eine nicht mehr vorhandene staatliche Gegenleistung eingehoben.
Miete