Die unechte Befreiung des Eigenverbrauchs bei Nutzung betrieblich gewidmeter Grundstücke für private Wohnzwecke wird von den Autoren als richtlinienkonforme Methode zur Gleichstellung des Unternehmers mit dem Letztverbraucher in Frage gestellt. Die durch das AbgÄG 1997 in Kraft gesetzten einschlägigen Bestimmungen stellen eine Unterwanderung der insbesondere in der Rechtssache Lennartzdargelegten europarechtlichen Grundsätze des Vorsteuerabzuges dar.