Die Zielsetzung der handelsrechtlichen Ausschüttungssperren kann allgemein darin gesehen werden, einen Konflikt zwischen der einem Ansatzwahlrecht zugrunde liegenden Zielsetzung und dem im Vorsichts- bzw Realisationsprinzip manifestierten Gläubigerschutzgedanken zu vermeiden. Ausgehend von allen bestehenden Vorschriften zu Ausschüttungssperren befasst sich der Autor mit deren Interpretation, dem systematischen Zusammenspiel sowie der Frage der Berechnung des ausschüttungsfähigen Gewinns.