In Österreich hat sich hinsichtlich der Herstellungskosten-Untergrenze die herrschende Ansicht gebildet, dass lediglich Einzelkosten in diese einzubeziehen sind, auch wenn mehrere Autoren darin eine Richtlinienwidrigkeit erkennen. Die Einbeziehung unechter Gemeinkosten ist nach Auffassung des Verfassers nicht nur richtlinienkonform, sondern entspreche auch der herrschenden Ansicht in Deutschland bei de facto gleicher Gesetzeslage.