Eine der drei Möglichkeiten, die Halbsatzbegünstigung des § 37 Abs 5 EStG in Anspruch zu nehmen, ist das Erreichen des 60.Lebensjahres und die Einstellung der Erwerbstätigkeit. Im Beitrag wird die Begünstigungsfähigkeit des Veräußerungsgewinnes einer „kapitalistischen Mitunternehmerschaft“ vor dem Hintergrund untersucht, dass der VwGH derartige Beteiligungen nicht als Erwerbstätigkeit qualifiziert.