Das BMF plant eine Verordnung zur im § 14 Abs 13 EStG durch das SteuerreformG 2000 neu geregelten Dreijahres-verteilung von Unterschiedsbeträgen, die bei Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen durch die Anwendung neuer biometrischer Grundlagen (Sterbetafeln) entstehen. Nach der VO soll der Unterschiedsbetrag bei Anwartschaften anstelle einer Dreijahresverteilung auch wie eine Neuzusage behandelt werden können. Die gewählte Vorgangsweise muss aber für sämtliche im Unternehmen gebildeten Rückstellungen einheitlich angewendet werden.