Mit Benachrichtigung vom 17.9.1999 forderte die EU-Kommission die Republik Österreich auf, innerhalb von zwei Monaten ab der Benachrichtigung jene Maßnahmen zu ergreifen, welche erforderlich sind, um die Verstöße gegen die bestehenden EG-Vorschriften im Bereich der Besteuerung alkoholischer Getränke zu beseitigen. Der Beitrag erörtert die rechtliche Begründung dieser Aufforderung und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf eine weitere Getränkebesteuerung.